Sie haben JavaScript deaktiviert. Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diese Website nutzen zu können.

Probleme an einer Schule sind zwar nicht an der Tagesordnung, aber vor allem dann sehr unangenehm, wenn sie das eigene Kind betreffen. Dass es zu Problemen kommt, liegt in erster Linie daran, dass es gerade in der Schule, wo sehr viele unterschiedliche Menschen zusammenkommen, einfach „menschelt“.

Zahlreiche Probleme basieren auf Missverständnissen und falschen Informationen. Damit diese nicht gleich „eskalieren“, haben wir Ihnen im Folgenden einige Tipps zusammengestellt, die Sie bitte immer (in dieser Reihenfolge) berücksichtigen.

Vorgehensweise und Checkliste

  1. Grundsätzlich sollten alle Meinungsverschiedenheiten zwischen Schülerinnen/en, deren Erziehungsberechtigten und Lehrkräften im Wege einer Aussprache an der Schule beigelegt werden. Deshalb wäre es von vornherein falsch, sich sofort an eine nächsthöhere Behörde (z.B. Dienststelle des Ministerialbeauftragten, Kultusministerium) zu wenden! Sie werden dort wieder an die Schule zurückverwiesen, wenn Sie die folgenden Maßnahmen noch nicht ergriffen haben.
  2. Haben Sie oder Ihr Kind schon mit der betreffenden Lehrkraft gesprochen? Viele Missverständnisse können so am schnellsten aus dem Weg geräumt werden.
  3. Haben Sie oder Ihr Kind schon mit einer Lehrkraft Ihres/seines Vertrauens (z.B. „Verbindungslehrkraft„) gesprochen? Wenn ein Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft nicht möglich erscheint, hilft meist ein (vertrauliches) Gespräch mit einer anderen Lehrkraft weiter. Diese Lehrkraft kann aber nur beraten, das Problem jedoch nicht lösen!
  4. Gerade bei Fragen und Problemen, die die Schullaufbahn Ihres Kindes betreffen (z.B. wenn bei schlechten Schulleistungen das Wiederholen der Jahrgangsstufe „droht“ oder ein Schulwechsel angedacht wird), empfehlen wir Ihnen rechtzeitig die schuleigene Beratungslehrkraft zu konsultieren.
  5. Bei (anderen) persönlichen Fragen, die z.B. den Freundeskreis oder sogar das familiäre Umfeld betreffen, empfehlen wir Ihnen rechtzeitig mit der Schulpsychologin oder dem Schulsozialarbeiter einen vertraulichen Gesprächstermin auszumachen.
  6. Sollten diese Gespräche schon stattgefunden haben, können Sie um einen Gesprächstermin mit der Schulleitung bitten. Andernfalls wird Sie die Schulleitung wieder an die Lehrkraft verweisen, mit der zunächst über das Problem gesprochen werden muss.

Rechtslage

Informationen zu Rechten und Pflichten im Schulalltag finden Sie auf der Website des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.